Verkaufs - Liefer- und Zahlungsbedingungen

Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit Handelsunternehmen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

1. Allgemeines,

1.1 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.

1.2 Alle mündlichen und fernmündlichen Abmachungen bedürfen für ihre rechtliche Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Modul21, diese kann auch per Telefax oder E-Mail erfolgen.

1.3. Bildmaterial, Beschreibungen und Abbildungen der Leistungen von Modul21 sind vorbehaltlich der ausdrücklichen Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der Parteien unverbindlich. Ihre Änderung bleibt insbesondere im Rahmen des technischen Fortschritts oder der Produktverbesserung vorbehalten.

 

2. Angebot, Auftrag, Inhalte und Vertragsaufhebung

2.1. Verträge zwischen Modul21 und ihren Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Modul21, spätestens jedoch mit der Erfüllung oder dem Eingang eines Erfüllungsangebots beim Kunden zustande. Aufträge können erst bearbeitet und terminiert werden, wenn Modul21 alle relevanten Bestelldaten und eventuell beigestellte Bezugsmaterialien vollständig vorliegen.

2.2. Alle von Modul21 erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. In einem Angebot zusammengestellte Leistungen oder Waren werden nur dann als zusammengehörig angesehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

2.3. Geringfügige handelsübliche Abweichungen gegenüber dem Ausstellungsstück, Prospektangaben oder sonstigen Unterlagen in der Abmessung, Ausführung und Farbe können sich aus der Art der von uns hergestellten Produkte ergeben. Sie berechtigen nicht zu Mängelansprüchen, insbesondere kann keine Gewähr für Gleichheit von Farben bei Materialien und Oberflächen übernommen werden. Dies gilt auch für Nachbestellungen. Werbe- und Druckschriften enthalten keine rechtsverbindlichen Angaben.

2.4. Maßgeblich für den Leistungsumfang eines Vertrags ist die Auftragsbestätigung. Beanstandungen sind Modul21 unverzüglich, nach Zugang, schriftlich mitzuteilen.

2.5. Änderungen des Kunden zu bereits bestätigten Aufträgen können nur dann durchgeführt werden, wenn dies fertigungstechnisch noch möglich ist und von Modul21 schriftlich bestätigt wurde. Angefallene Zusatzkosten aus Änderungen sind vom Kunden zu ersetzen. Auftragsänderungen erfordern eine Überprüfung und ggf. neue Festlegung des Liefertermins. Bei Sonderanfertigungen oder von Modul21 bei Dritten bezogenen Waren sind Änderungen ausgeschlossen.

2.6. Eine Aufhebung geschlossener Verträge bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Modul21. Sie kann nicht stillschweigend erfolgen. Wird ein Vertrag auf  Wunsch des Kunden einvernehmlich aufgehoben, so hat der Kunde Modul21 alle, bis zum Zeitpunkt der Aufhebung entstandenen, Aufwendungen zu ersetzen, auch wenn dies in der Aufhebungsvereinbarung nicht gesondert vereinbart ist. Bei Sonderanfertigungen oder von Modul21 bei Dritten bezogenen Waren ist eine Aufhebung ausgeschlossen.

 

3. Gefartragung und Versand

3.1. Modul21 liefert bestellte Waren und Unterlagen ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn Modul21 die Übernahme der Transportkosten ausdrücklich erklärt hat. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstands an den Kunden oder Spediteur geht die Gefahr auf den Kunden über. Das gilt auch für den Fall des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des sonstigen Verlusts des Vertragsgegenstands.

3.2. Es bleibt dem Kunden überlassen, ob dieser auf seine Kosten eine Transportversicherung abschließt. Das Risiko für eine vom Kunden an  Modul21 retournierte Sendung verbleibt bis zum Eintreffen der Sendung bei Modul21 beim Kunden.

 

4. Lieferfristen und Liefertermine, Teillieferung

4.1. Lieferverpflichtungen von Modul21 stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

4.2. Sämtliche Lieferungen erfolgen durch uns oder unsere Vertragspartner. Durch uns angegebene voraussichtliche Liefertermine in der Auftragsbestätigung sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde. Änderungen des Vertrags lassen eine zugesagte oder vereinbarte Frist oder einen zugesagten oder vereinbarten Termin entfallen. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an die Transportperson.

4.3. Modul21 wird sich bemühen, angegebene Liefertermine einzuhalten. Soweit durch Modul21 eine verbindliche Lieferfrist oder ein Termin um mehr als vier Wochen überschritten wird, kann der Kunde Modul21 eine Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Eingang der Fristsetzung bei Modul21, setzen. Soweit Modul21 diese Nachfrist nicht einhält oder zwischen den Vertragsparteien keine anderweitige Einigung über einen neuen Liefertermin zustande kommt, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

4.4. Macht der Kunde von seinen Rechten aus  Absatz (4) nicht innerhalb von zwei Wochen Gebrauch, verwirkt er seine Rechte wegen der Nichteinhaltung von Lieferfristen und -terminen. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinerseits im Zusammenhang mit der Lieferung stehende Mitwirkungspflichten schwerwiegend verletzt hat.

4.5. Modul21 ist zu Teillieferungen des Vertragsgegenstands berechtigt. Für jede Teillieferung kann Modul21 eine entsprechende Teilrechnung stellen.

4.6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Modul21 nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. ln einem solchen Fall kann Modul21 ohne Nachweis 30 % des Verkaufspreises als Entschädigung fordern (pauschalierter Schaden), es sei denn, der Kunde weist nach, dass Modul21 kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen tatsächlichen Schadens bleibt Modul21 vorbehalten.

4.7. In Fällen höherer Gewalt, Streik und Aussperrung wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Fälle unterbrochen.

4.8. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine  Lieferung zu den üblichen Geschäftszeiten möglich ist, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes  vereinbart wurde. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich hinter die erste verschließbare Tür und beinhalten nicht das weitere Vertragen der Waren.

4.9. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht rechtzeitig ab, so stellen wir diese unbeschadet unseres Erfüllungsanspruches sowie weitere Rechte in Rechnung und lagern diese auf Kosten und Gefahr des Kunden ein. Versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden besorgt. Im Falle der Lagerung sind wir berechtigt, für jeden Tag der Lagerung eine Pauschale in Höhe von 1EUR/pro m² geltend zu machen. Der Nachweis höherer oder geringerer Kosten bleibt den Parteien vorbehalten.

 

5. Preise

5.1. Für die Leistungen von Modul21 sowie die Liefermodalitäten gelten, vorbehaltlich ausdrücklich abweichender anderweitiger Vereinbarungen die bei Vertragsabschluss jeweils aktuellen Preislisten. Die von Modul21 angegebenen Preise gelten ab Werk in EURO, zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Transportverpackungen, Transport, Zoll sowie Gebühren und andere öffentlich Abgaben kommen hinzu und sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

5.2. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarif-abschlüssen, Material- und Energiepreisänderungen oder Veränderungen der Transportkosten eintreten, sofern die Lieferung nicht innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt. Kostenerhöhungen werden dem Kunden auf  Verlangen nachgewiesen.

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Bei Auftragserteilung innerhalb Deutschlands ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig. Bei Aufträgen außerhalb Deutschlands ist immer eine Vorauszahlung in Höhe von 100% des Auftragswertes fällig. Der Auftrag wird unsererseits unmittelbar nach Zahlungseingang der Vorauszahlung bearbeitet.

6.2. Bei Aufträgen innerhalb Deutschlands wird der restliche Kaufpreis ist gemäß den jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug zu zahlen. Zahlungsziele verschieben nicht die Fälligkeit, sondern das kalendermäßig bestimmbare späteste Datum der Zahlung.

6.3. Modul21 ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer etwa bestehenden Sicherheit eintritt oder nach Vertragsabschluss erkennbar wird und dadurch die Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber uns – auch unter Verwertung einer etwa bestehenden Sicherheit gefährdet ist.

6.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus unseren Geschäftsbeziehungen herrührenden, auch künftig erst entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo.

7.2. Die Veräußerung der Ware ist dem Kunden nur unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen und Rechte, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, sicherungshalber im vollen Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

7.3. Der Kunde ist im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges, solange er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Unsere Befugnis, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und seine Kredit– oder Vertrauenswürdigkeit nicht beeinträchtigt ist, seine Einzugsermächtigung nicht widerrufen und die Forderungen nicht selbst einziehen.

7.4. Wird die Einzugsermächtigung berechtigt widerrufen, ist der Kunde verpflichtet, die Schuldner unverzüglich von der Abtretung zu unterrichten und uns alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die hierzu notwendigen Unterlagen zu überlassen. Etwaige Sicherheiten, die dem Kunden für die abgetretenen Forderungen zustehen, sind an uns herauszugeben bzw. zu übertragen.

7.5. Soweit der Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung aufgrund nicht abdingbarer ausländischer Rechtsvorschriften unwirksam oder nicht durchsetzbar sein sollten, gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Forderungsabtretung in der jeweiligen Rechtsordnung entsprechende Sicherheit  als vereinbart. Ist hierfür die Mitwirkung des Kunden erforderlich, hat er auf seine Kosten alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung der Sicherheit erforderlich sind.

7.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns von Pfändungen der Ware und/oder der abgetretenen Forderung oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte hinsichtlich der Ware erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden, damit wir hiergegen vorgehen können, insbesondere Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden, es sei denn, er hat diesen nicht zu vertreten.

7.7. Wir verpflichten uns, die vorstehend bezeichneten Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7.8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle seines Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen. Der Kunde hat die betreffenden Gegenstände sofort herauszugeben. Ein Rücktritt vom zugrundeliegenden Vertrag durch Modul21 liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn Modul21 den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt hat. Nach Rücknahme der Ware ist Modul21 zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist abzüglich Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.

 

8. Gewährleistung

8.1. Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns oder unsere Gehilfen haften wir nicht, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Aussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben. Ferner haften wir nicht, wenn und soweit wir die Äußerung nicht kannten oder nicht kennen mussten oder die Aussage zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung des Kunden bereits berichtigt war.

8.2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, stellen alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere in unseren Angeboten und Prospekten enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und Bezugnahmen auf Normen und Spezifikationen, keine Beschaffenheitsangaben und/oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne der §§ 434, 443 BGB dar, sondern sind nur Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Entsprechendes gilt auch bei der Lieferung von Mustern oder Proben.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und uns Beanstandungen wegen Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für Transportschäden, sofern individuell vereinbart wurde, dass Modul21 das Transportrisiko trägt.

8.4. Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft und wurde dies ordnungsgemäß entsprechend Ziffer 8.3. gerügt, hat der Kunde uns zunächst Gelegenheit zu geben, die Ware nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern („Nacherfüllung“). Im Übrigen ist der Kunde berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückzutreten oder zu mindern. Schadenersatz kann der Kunde ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 9 verlangen.

8.5. Der Kunde ist verpflichtet, Modul21 die beanstandete Ware zur Überprüfung zugänglich zu machen.

8.6. Soweit ein von Modul21 zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.

8.7. Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln mit Ausnahme etwaiger Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nach Ziffer (9) verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Sache an den Kunden. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.

8.8. Soweit sich das Mängelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt herausstellt, trägt er die bei uns angefallenen Kosten, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten.

8.9. Wir haften nicht für Schäden der Ware, die durch natürliche Abnutzung, ungeeignete, unsachgemäße oder nicht vertragsgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Änderung, Nachbesserung, Reparaturarbeiten oder Reinigung durch den Kunden oder Dritte, oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen.

8.10. Modul21 verwendet beim Bezugsmaterial Leder ausschließlich hochwertige Qualitäten, bei denen folgende Merkmale naturbedingt sind und nicht als Reklamation anerkannt werden: Faltenbildung, Mastfalte, Hornstöße, Heckenrisse, Insektenbisse und Abschürfungen. Bei Lederbezügen ist aufgrund der Dehnfähigkeit eine natürliche Faltenbildung gegeben. Geringfügige Farbabweichungen bei Nachlieferungen sind kein Reklamationsgrund.

8.11. Die Auswahl der Bezugsmaterialien hinsichtlich Farben und Material trifft der Kunde anhand von Modul21-Stoffmusterkarten. Geringfügige Farbabweichungen bei Nachlieferungen sind kein Mangel im Sinne vorstehender Regelungen.

8.12. die Verwendung beigestellter Bezugsstoffe ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Grundsätzlich gilt: Eingesandte Stoffe und Leder werden ohne Prüfung auf deren Eignung verarbeitet. Wir übernehmen keine Haftung für Faltenbildung oder Webfehler oder andere Mängel, die aus den eingesandten Stoffen resultieren. Stellt sich heraus, dass ungeeignetes Material zur Verfügung gestellt wurde, so bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Der Kunde hat die Mehrkosten, die uns entstehen, insbesondere der Rücksendung, der erschwerten Verarbeitung, etc. zu tragen.

8.13. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für einen dem Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie für Schäden, die ihre Ursache in der von Dritten zur Verfügung gestellten Anwendungsumgebung haben. Modul21 haftet ferner nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen.

 

9. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche

9.1. Wir haften ausschließlich für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit wir diese nachweislich zu verschulden haben. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.2. Wir haften zudem in Fällen zwingender gesetzlicher Garantie und Haftung nach Maßgabe der jeweiligen Bestimmungen, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3. Im Übrigen ist die Haftung für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

9.4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.5. Der Kunde wird uns, sofern er uns nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben.

 

10. Vorbehalt der Rechte und Schutzrechte Dritter

10.1. Modul21 behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an von ihr erstellten Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Plänen, Konzeptionen und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung durch Modul21 dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Vervielfältigen und Bearbeiten ist ohne ausdrückliche Einwilligung von Modul21 untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung durch den Kunden ist Modul21 insbesondere berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

10.2.  Modul21 haftet nicht für die Verletzung etwaiger Patent-, Urheber- oder sonstiger Schutzrechte an vertragsgegenständlichen Lieferungen oder Leistungen durch den Kunden, soweit dieser die Verletzung zu vertreten hat, insbesondere in Fällen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Vertragsgegenstands. Wird Modul21 insofern durch Dritte in Anspruch genommen, stellt der Kunde in diesen Fällen Modul21 von jeglichen Ansprüchen dieser Art frei. lm Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte wird Modul21 den Kunden unverzüglich informieren.

 

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt, oder der betreffende Vertragspartner der Bekanntgabe vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch sinngemäß für Angebote und Unterlagen, die dem Kunden im Zuge einer Vertragsanbahnung überlassen werden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

11.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Modul21 personenbezogene Daten in dem Umfang speichert und verarbeitet, als dies im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt darüber hinaus nur, soweit es für eine auftragsgemäße Abwicklung notwendig ist oder hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, ist Gelnhausen, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind. Modul21 ist aber auch berechtigt, nach unserer Wahl gegen den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand Klage zu erheben.

 

13. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

 

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, nach Treu und Glauben Verhandlungen zu führen, die dem Ziel, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt im Falle von Regelungslücken entsprechend.